Aufgrund der enormen Energiepreissteigerungen hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen beschlossen, die zum 1. März 2023 umgesetzt werden sollen.
Alle wichtigen Informationen zur Energiepreisbremse haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Dabei sind bis jetzt einige umfangreiche Regelungen der Preisbremsen-Gesetze und viele Fragen nicht abschließend geklärt.
Um die korrekte Umsetzung der Gaspreisbremse durchführen zu können, ist eine Anpassung der komplexen Abrechnungssoftware erforderlich. Obwohl unser IT-Dienstleister mit Hochdruck daran arbeitet, ist dieser Prozess nicht früh genug abgeschlossen, um die Gaspreisbremse schon für den Abrechnungsmonat März umsetzen zu können. Wir bitten dies zu entschuldigen!
Das bedeutet für Sie
Wir sind optimistisch, dass wir mit dem Abrechnungsmonat April die Gaspreisbremse rückwirkend zum 1. Januar 2023 umsetzen werden.
Mit der Umsetzung der Gaspreisbremse im April geht Ihnen kein Entlastungsbetrag verloren!
In jedem Fall steht Ihnen das komplette gesetzliche Entlastungskontingent zu und wird mit Ihren Abschlägen verrechnet.
Hierzu werden Sie von uns noch einen neuen Abschlagsplan erhalten.
Als Kundin oder Kunde der Stadtwerke Löhne sind Sie insofern im Vorteil, als dass wir für den Monat Januar generell keinen Abschlag erheben und sich unser Preis für WerreGas (13,98 Cent/kWh, Stufe 1) schon nah am Referenzpreis (12 Cent/kWh) der Gaspreisbremse befindet.
Beispiel:
Bei einem Vorjahresverbrauch von 20.000 kWh liegt der monatliche Entlastungsbetrag bei 26,40€. Nutzen Sie dazu auch gerne den Gassparpreisrechner.
Unser Kundenservice steht Ihnen selbstverständlich persönlich, per Mail oder auch telefonisch als Ihre persönliche Ansprechperson zur Verfügung.
Unseren Kundenservice erreichen Sie unter:
Telefon: 05732 975-180
Fax: 05732 975-100