Hausanschluss Abwasser - Stadtwerke Löhne

Hausanschluss Abwasser

Für den Anschluss des Grundstückes an die städtische Kanalisation ist ein Antrag bei den Stadtwerken Löhne zu stellen. Die Entwässerungssatzung sowie alle weiteren Informationen finden Sie in unserem Downloadcenter.

Selbstverständlich können Sie sich bei weiteren Fragen gerne an uns wenden.

Was ist bei der Bauplanung zu beachten?
Die Grundstücksanschlussleitungen vom Schmutz- und Regenwasserkanal bis zur Grundstücksgrenze werden grundsätzlich durch die Stadtwerke Löhne erstellt und sind in der Regel auch bereits bei unbebauten Grundstücken vorhanden.

Die Entwässerungsplanung des Bauvorhabens sollte daher unter Berücksichtigung der vorgegebenen örtlichen und höhentechnischen Lage der Anschlussleitungen erfolgen. Bestandsplanunterlagen über die Lage der Grundstücksanschlussleitungen können bei den Stadtwerken Löhne eingesehen bzw. über die Planauskunft eingeholt werden.

Bei noch herzustellenden Grundstücksanschlussleitungen geben die Stadtwerke Löhne die Lage der Leitungen vor, wobei die Wünsche des Anschlussnehmers so weit wie möglich berücksichtigt werden.

Die Herstellung der Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück ist durch den Anschlussnehmer zu veranlassen. Hierzu zählen insbesondere auch die Verlegung der Hausanschlussleitungen von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude sowie die Anordnung eines Kontrollschachtes je Anschlussleitung in ca. 1 m Entfernung von der Grundstücksgrenze. Die Kontrollschächte müssen jederzeit frei zugänglich und zu öffnen sowie frei von Bepflanzung und Überbauung sein.
Planauskunft
Die Lage der Grundstücksanschlussleitung vom öffentlichen Straßenkanal bis zur Grundstückgrenze sowie der Wasserleitung sind in der Regel auf Bestandsplänen verzeichnet.

Wenn Sie Informationen zur Lage der Leitungen benötigen, so können Sie sich gerne an uns wenden.

Folgende Grundinformationen werden benötigt:
  • Straßenname
  • ggf. Hausnummer, ansonsten Flur und Flurstücks-Nummer (bzw. Hausnummer der Nachbarbebauung)
  • Zu welchen Leitungen – Wasser, Schmutz- und/oder Regenwasser – benötigen Sie die Lagepläne?
  • Zu welchem Zweck benötigen Sie die angeforderten Daten? (Wir können die Unterlagen entsprechend bereitstellen).
Abwasserbeseitigung im Trennverfahren
Bei der Ableitung der Abwässer in die öffentlichen Kanalisationsanlagen ist auf eine unbedingte Abwassertrennung auf dem Grundstück zu achten. Dem Schmutzwasserkanal darf nur häusliches Schmutzwasser (kein Niederschlags-/Drainagewasser), dem Regenwasserkanal nur Niederschlagswasser (kein Schmutzwasser) zugeleitet werden. Die Einleitung von häuslichem Drainagewasser in den öffentlichen Regenwasserkanal wird in der Stadt Löhne grundsätzlich akzeptiert.

Sofern ein Regenwasserkanal im Einzelfall nicht vorhanden sein sollte, ist das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser schadlos zu versickern oder in einen Wasserlauf einzuleiten. Hierfür ist in einem gesonderten Verfahren ein „wasserrechtlicher Erlaubnisbescheid“ beim Kreis Herford als untere Wasserbehörde zu beantragen.
Wie ist der Ablauf des Kanalanschlussantragsverfahrens?
Der Anschluss des Grundstücks an die öffentlichen Kanalisationsanlagen ist durch den Eigentümer zu beantragen.

Der Kanalanschlussantragsvordruck steht im Downloadcenter zum Download bereit.

Dem Antrag sind Entwässerungszeichnungen (Lageplan im Maßstab 1 : 500, Schnittplan des Gebäudes und Grundrisse der Geschosse im Maßstab 1 : 100 mit Darstellung der Entwässerungsanlagen einschließlich der Kontrollschächte und ggfs. der Drainageleitungen mit Drainagesammelschacht) in einfacher Ausfertigung beizufügen.

Die Stadtwerke Löhne erteilen dem Antragsteller die Zustimmung zum Kanalanschluss durch schriftlichen Bescheid. Erst mit Vorliegen des Kanalanschlusszustimmungsbescheides kann mit den Anschlussarbeiten begonnen werden. Nach Fertigstellung der Anschlussarbeiten auf dem Grundstück erfolgt eine Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen hinsichtlich des ordnungsgemäßen Kanalanschlusses und der ordnungsgemäßen Abwassertrennung durch die Stadtwerke Löhne.

Darüber hinaus sind die neu zu errichtenden Schmutzwassergrundleitungen von einem Sachverständigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Nach erfolgter Prüfung wird vom Sachverständigen eine Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung ausgestellt, die auf Verlangen den Stadtwerken Löhne vorzulegen ist.

Rechtsgrundlage für das Verfahren um die Dichtheitsprüfung ist § 59 Abs. IV Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in Verbindung mit der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw).

Das Kanalanschlussantrags- und -zustimmungsverfahren ist auch dann erforderlich, wenn auf Grundstücken, die bereits an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, ein Gebäudean- bzw. -umbau erfolgt, mit dem Veränderungen bzw. Erweiterungen bei den Grundstücksentwässerungsanlagen einhergehen. Erfolgen im Zuge dieser Umbauvorhaben auch erhebliche Änderungen an den bestehenden Schmutzwassergrundleitungen, ist durch den Grundstückseigentümer ebenfalls eine Dichtheitsprüfung nach § 59 Abs. 4 LWG in Verbindung mit SüwVO Abw zu veranlassen.

Rechtsgrundlage für das Benutzungsverhältnis Anschlussnehmer/Stadtwerke Löhne bildet die Entwässerungssatzung sowie die hierzu erlassene Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen. Alle erforderlichen Anträge sowie das Merkblatt Abwasser können über das Downloadcenter heruntergeladen werden.
Sachkundige
Für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Hausanschlüsse gibt es viele zugelassene Sachkundige in Löhne und Umgebung. Wir beraten Sie dazu gerne Eine Liste finden Sie auch unter:
http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/
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