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Aufgrund ihrer Lage oder Beschaffenheit können in der Stadt Löhne rund 60 Grundstücke nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Grundstücke im Außenbereich. Auf diesen Besitzungen wird das anfallende Schmutzwasser in Kleinkläranlagen gereinigt oder in abflusslosen Sammelgruben gesammelt. Der Betrieb dieser Entwässerungsanlagen erfordert eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde – Kreis Herford. Um die Funktionssicherheit dieser Anlagen zu gewährleisten, sind von den Betreibern solcher Anlagen Wartungsverträge abzuschließen. Die Entsorgung des anfallenden Fäkalschlamms ist Aufgabe der Stadtwerke Löhne.
Die Schlammentsorgung aus der jeweiligen Anlage richtet sich nach einem Abfuhrplan, der von den Stadtwerken Löhne aufgestellt wird. Demnach erfolgt die Schlammabfuhr nach Bedarf, mindestens jedoch im 1-Jahres- (Sammelgruben) oder 2- Jahres-Rhythmus (Kleinkläranlagen) durch zugelassene Abfuhrunternehmer, die als „Erfüllungsgehilfen“ der Stadtwerke Löhne tätig sind.
Die für das Stadtgebiet zugelassenen Abfuhrunternehmen entnehmen den Fäkalschlamm aus den Grundstückskläranlagen/-sammelgruben und transportieren ihn zum zentralen Klärwerk, wo er fachgerecht behandelt und entsorgt wird. Welches Abfuhrunternehmen für ihn tätig wird, kann jeder Grundstückseigentümer im Regelfall selbst bestimmen.
Ein Wechsel des Abfuhrunternehmens ist mindestens 8 Wochen vor der nächsten Abfuhr bei den Stadtwerken Löhne anzuzeigen. Die Abrechnung der gesamten Entsorgungsleistung erfolgt direkt zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Abfuhrunternehmen. Das beinhaltet auch die vom Abfuhrunternehmen an die Stadtwerke Löhne zu zahlende Gebühr für das Annehmen und Behandeln des Fäkalschlamms im zentralen Klärwerk.
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