Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise hat der Bundestag die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme im Oktober 2022 auf 7 % gesenkt. Damit sollten Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet werden. Diese Absenkung läuft nun aus, sodass die Mehrwertsteuer ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 % angehoben wird.
Darum bitten wir all unsere Gaskundinnen und -kunden zu beachten:
Ihr Abschlag wird sich durch die Umstellung nicht automatisch verändern.
Die Verrechnung der erhöhten Mehrwertsteuer erfolgt in der Jahresverbrauchsabrechnung, indem wir Ihren Verbrauch zum 01.04.2024 rechnerisch ermitteln.
Sollten Sie eine genaue Abrechnung wünschen, teilen Sie uns Ihren Zählerstand gerne freiwillig digital in unserem Kundenportal mit. Dafür ist eine Registrierung erforderlich.
Außerdem können Sie Ihrem Abschlag gerne selbstständig im Portal erhöhen, um die Mehrwertsteuererhöhung schon jetzt in Ihrem Abschlagsplan zu berücksichtigen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
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