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In den Beitrags- und Gebührensatzungen (Downloadcenter) ist konkret geregelt, wer Beitrags- oder Gebührenpflichtiger ist. In der Regel ist dies der Eigentümer des Grundstücks, es können aber auch im Falle der Bestellung eines Erbbaurechtes der Erbbauberechtigte oder im Falle eines Nießbrauches der Nießbrauchberechtigte oder ansonsten andere dinglich Berechtigte sein.
Mehrere Beitrags- oder Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. Um Streitigkeiten über die Abrechnung bei einer Veränderung der Eigentumsverhältnisse zu vermeiden, sollte in Ihrem Interesse eine Änderung der Eigentumsverhältnisse zeitnah mit dem im Downloadcenter hinterlegten (Formular) angezeigt werden.
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